Wirkung von RETA3: Was ist tatsächlich belegt?
RETA3 ist ein Nahrungsergänzungsmittel – kein Arzneimittel. Welche Aussagen erlaubt sind, regelt die EU-Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Nur wissenschaftlich geprüfte Angaben dürfen verwendet werden. Genau daran halten wir uns.
Zugelassene Aussagen: Chrom & Zink
Eine Tagesdosis liefert 40 µg Chrom (100 % NRV) und 15 mg Zink (150 % NRV). Dafür sind unter anderem folgende Angaben zugelassen:
Chrom (40 µg = 100 % NRV)
- Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei.
- Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei.
Zink (15 mg = 150 % NRV)
- Zink trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei.
- Zink trägt zu einem normalen Kohlenhydrat-Stoffwechsel bei.
- Zink trägt zu einem normalen Fettsäurestoffwechsel bei.
- Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
- Zink trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.
Zugelassene Angaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Für Guarana, Apfelessig, Inulin und die Aminosäuren existieren keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen.
Und die 3x G-Formula?
Für Guarana-Extrakt, Apfelessig-Extrakt, Inulin sowie L-Glutamin und L-Leucin existieren keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen in der EU. Wir beschreiben diese Inhaltsstoffe deshalb nur nach Herkunft und Charakter – ohne Wirkversprechen. Die drei Icons auf der Verpackung („Blood Glucose Regulation“, „Macronutrient Metabolism“, „Cognitive Function“) beziehen sich auf die zugelassenen Zink- und Chrom-Aussagen.
Realistische Erwartungen
Ein Nahrungsergänzungsmittel ergänzt die Ernährung um definierte Inhaltsstoffe in gleichbleibender Dosierung – es ersetzt weder ausgewogene Ernährung noch Bewegung oder ärztlichen Rat.
Sinnvoll ist RETA3 für Erwachsene, die diese Inhaltsstoffe unkompliziert in ihre Tagesroutine einbauen möchten. Bei Medikamenteneinnahme oder Vorerkrankungen sprechen Sie vorab mit Ihrem Arzt.